Getränkekartons
Ökologisch vorteilhaft
Getränkekartons weisen gegenüber Mehrweg-Glasflaschen keine ökologischen Nachteile auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Ökobilanz für Getränkeverpackungen, die der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 9. August 2000 vorgestellt hat. In der Studie heißt es: Zwischen Mehrweg-Glasflaschen und den Einweg-Getränkekartons gibt es aus Umweltsicht ein Patt. Das Bundesumweltministerium erklärt das gute Abschneiden des Verbundkartons unter anderem mit der hohen Recyclingrate. Hierzu haben auch die Verbraucher durch das Sammeln der Kartons beigetragen.
In der Ökobilanz wurden die von den Getränkeverpackungen verursachten Umweltbelastungen während ihres gesamten Lebensweges untersucht — von der Herstellung bis zur Entsorgung. Dabei wurde unter
anderem der 1 Liter-Karton mit der Mehrweg-Glasflasche für kohlensäurefreie Getränke, Mineralwasser und Wein verglichen.
Die ökologischen Vorteile des Kartons
Hohe Recyclingquote: Seit Erlass der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 werden leere Tetra Pak-Kartons gesammelt und wieder verwertet. Allein im Jahr 2011 sammelten die Bundesbürger rund 130.000 Tonnen gebrauchter Getränkekartons. Damit wurde die von der Verpackungsverordnung geforderte Recyclingquote übertroffen und liegt derzeit bei rund 65 Prozent. Die hohen Sammel- und Verwertungsmengen machen deutlich, dass der Verbraucher den Getränkekarton als Kreislaufverpackung akzeptiert hat. Aufgrund ihrer hervorragenden Zellstoffqualität sind gebrauchte Getränkekartons zum begehrten Sekundärrohstoff geworden.
Transport: Der Verbundkarton profitiert von der günstigen Raumausnutzung, d. h. von seinen kompakten Abmessungen und der Möglichkeit zum platzsparenden Stapeln. Beispiel Mineralwasser: Während in 0,7 Liter-Mehrweg-Glasflaschen pro Palette 403 Liter Wasser transportiert werden können, sind es im Karton 720 Liter. Hinzu kommt, dass der Karton im Vergleich zur Glasflasche erheblich leichter ist. Er wiegt nur 30 Gramm pro Liter Inhalt, die Flasche dagegen 850 Gramm.
Ökologisch vorteilhaft heißt pfandfrei!
Mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahr 2005 ist der Getränkekarton als ökologisch vorteilhafte Verpackung offiziell im Verordnungstext verankert. Damit ist der Getränkekarton von dem Pflichtpfand auf Einwegverpackungen ausgenommen und kann weiterhin problemlos über die haushaltsnahen Erfassungssysteme wie z.B. den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne der Verwertung zugeführt werden.
Für die Konsumenten bedeutet dies kein umständliches Lagern und Sortieren unterschiedlichster Verpackungen mit Einwegpfand, sondern einfach den Getränkekarton leeren, falten und ab in die Gelbe Tonne.