Der Mensch steht an erster Stelle

Wir verpflichten uns, die Menschenrechte in Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte1 in allen unseren Betrieben und in unserer gesamten Wertschöpfungskette zu achten. 

Unser Ziel ist es, die Lebensgrundlagen der Menschen weltweit zu verbessern, die mit unserer Wertschöpfungskette verbunden sind, indem wir ihnen durch unsere Lösungen für die Lebensmittelverarbeitung und -verpackung Zugang zu sicheren Lebensmitteln verschaffen, zum Wirtschaftswachstum beitragen und die Menschenrechte an unseren Arbeitsplätzen, in unserer Wertschöpfungskette und in den Gemeinden, in denen wir tätig sind, achten. 


Erfahren Sie, wie wir zu besseren Ergebnissen in unserer gesamten Wertschöpfungskette beitragen.

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Humanitäre Hilfe

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Kampagnenmotiv zur offenen Kommunikation

Wir ermutigen alle, ihre Meinung zu sagen!

Wenn alle Mitarbeitenden sich ermutigt fühlen, Verstöße gegen unsere Richtlinien oder Verhaltenskodizes zu melden, können wir für eine sicherere und erfolgreichere Arbeitsumgebung sorgen.

Positive Auswirkungen über das Arbeitsleben hinaus

Mitarbeitende dabei zu unterstützen, ist mehr als nur eine Geste – es ist ein Bekenntnis zur Förderung resilienter und nachhaltiger Gemeinschaften. Überall auf der Welt fördern unsere Mitarbeitenden schon jetzt positive Veränderungen in den Gemeinschaften, in denen sie leben und arbeiten.

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Erfahren Sie, wie wir die Auswirkungen unserer Wertschöpfungskette verringern, um den Verlust natürlicher Lebensräume aufzuhalten und umzukehren.

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Finden Sie heraus, wie wir Sie dabei unterstützen können, Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu werden.

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Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind der globale Standard für eine Unternehmenspraxis, die Menschenrechte respektiert. Sie bestehen aus drei Säulen:

Erstens: Der Staat ist verpflichtet, Menschen vor unternehmerischen Verstößen gegen die Menschenrechte zu schützen. Der Staat muss folglich alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel (Gesetze, Richtlinien, Vorschriften und Gerichtsentscheide) einsetzen, um eine Gefährdung der Menschenrechte durch Unternehmen zu verhindern.

Zweitens: Unternehmen sind verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren. Unternehmen dürfen folglich in ihrer eigenen Einflusssphäre oder in ihren Geschäftsbeziehungen (z. B. mit Partnern, Lieferanten und Kunden) nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Diese Verpflichtung der Unternehmen ist sehr viel schwieriger umzusetzen, wenn der Staat seiner eigenen Verpflichtung nicht nachkommt. Allerdings entbinden solche erschwerten Bedingungen die Unternehmen nicht von ihrer Verpflichtung.

Drittens: Der Zugang zu Rechtsmitteln und anderen Abhilfemaßnahmen muss verbessert werden. Staaten und Unternehmen müssen einen aktiven Beitrag leisten, um den Zugang zu Abhilfemaßnahmen (rechtlicher und anderer Art) für alle zu schaffen, die durch einen unternehmensrelevanten Verstoß gegen die Menschenrechte geschädigt oder beeinträchtigt wurden.

2 „Positive soziale Auswirkungen“ bedeutet, bessere Ergebnisse für unsere Belegschaft, die Arbeitnehmer und Gemeinden in unserer Lieferkette, die Arbeitnehmer in der Sammlung und im Recycling sowie die Menschen in unserer Wertschöpfungskette zu erzielen, und zwar in Bereichen wie Arbeit, Diskriminierung, gefährliche Arbeitsbedingungen und nachhaltiges Einkommen.