Der Verhaltenskodex der Tetra Laval Group legt eine Reihe von Regeln und nicht verhandelbaren Standards in Schlüsselbereichen fest, die von allen Unternehmen und Mitarbeitenden der Tetra Laval Group befolgt werden müssen. Er bietet einen Bezugsrahmen, der unser Verhalten bestimmt und durch spezifische Richtlinien und Verfahren der Tetra Laval Group und ihrer Branchengruppen – DeLaval, Sidel und Tetra Pak – unterstützt wird.
Für den Zweck dieses Kodex umfassen „Mitarbeitende“ alle Kategorien von Mitarbeitenden auf allen Ebenen, ob Vollzeit- oder Teilzeitarbeit, in fester oder befristeter Beschäftigung.
Die Tetra Laval Group verpflichtet sich, die Beziehungen zu ihren Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern zu pflegen, die für beide Seiten vorteilhaft sind, und erwartet von diesen Stakeholdern, dass sie einen Verhaltenskodex einhalten, der ihrem eigenen entspricht.
Die Unternehmen und Mitarbeitenden der Tetra Laval Group sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder und Rechtsgebiete einzuhalten, in denen sie tätig.
Die Unternehmen innerhalb der Tetra Laval Group rekrutieren, beschäftigen und fördern Mitarbeitende ausschließlich auf der Grundlage von Qualifikationen und Fähigkeiten und tolerieren keine Art von Diskriminierung, Belästigung oder Missbrauch am Arbeitsplatz.
Die Tetra Laval Group setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, das Vielfalt, Inklusion, Chancengleichheit und Respekt für die Menschenrechte fördert.
Sie verpflichtet sich außerdem dazu, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und das körperliche und geistige Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu unterstützen.
Die Tetra Laval Group erkennt die Rechte auf Vereinigungsfreiheit an.
Mitarbeitende der Tetra Laval Group dürfen sich nicht an persönlichen und/oder finanziellen Aktivitäten, Beziehungen oder Interessen beteiligen, die mit den Interessen der Tetra Laval Group in Konflikt stehen oder riskieren könnten.
Die Tetra Laval Group verlangt von allen Mitarbeitenden, das vorgeschriebene Maß an Vertraulichkeit zu wahren. Mitarbeitende, die in Positionen mit besonderer Verantwortung arbeiten, müssen Vereinbarungen zu Wettbewerbsverboten unterzeichnen. Die Mitarbeitenden der Tetra Laval Group müssen sicherstellen, dass alle Vermögenswerte (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) und Informationen, die von der Gruppe gespeichert werden (einschließlich Informationen zu den Konzerngesellschaften, ihren Geschäftskollegen und Einzelpersonen), jederzeit angemessen geschützt sind.
Die Tetra Laval Group hat sich verpflichtet, die Umweltbelastung ihrer eigenen Betriebe sowie die Wertschöpfungsketten, in denen ihre Branchengruppen tätig sind, kontinuierlich zu verbessern.
Die Gruppe integriert Umweltbelange in Managemententscheidungen, Investitionen, Richtlinien, Programme und Praktiken im gesamten Unternehmen und berichtet gemäß den geltenden Vorschriften und Standards über die Umweltleistung.
Die Tetra Laval Group respektiert die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Finanzielle und nichtfinanzielle Berichte werden erstellt, sofern diese gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind.
Die Buchhaltungsunterlagen und Begleitdokumente der Tetra Laval Group müssen die Art der zugrunde liegenden Transaktionen genau beschreiben und widerspiegeln.
Die zugrunde liegenden Aufzeichnungen, erforderlichen Wesentlichkeitsbewertungen und Berichtsverfahren müssen die effektive Kontrolle und Relevanz einer solchen Berichterstattung sicherstellen.
Alle auf freiwilliger Basis erfolgten Meldungen müssen den relevanten Richtlinien und Verfahren entsprechen.
Die Mitarbeitenden der Tetra Laval Group arbeiten in einem System delegierter Berechtigungen in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten. Die Tetra Laval Group befolgt eine gemeinsame Genehmigungsregelung für alle Dokumente und sonstigen Verpflichtungen mit wesentlicher Wirkung, einschließlich Zahlungen.
Die Mitarbeitenden und Unternehmen der Tetra Laval Group und andere, die im Namen der Gruppe arbeiten, dürfen keine Bestechungen anbieten, zahlen, anfordern oder annehmen, einschließlich Zuwendungen oder Zusagen finanzieller Natur oder Wirkung. Darüber hinaus dürfen sie Kunden oder Lieferanten nicht dazu auffordern, eine Bestechung anzubieten, zu zahlen, anzufordern oder anzunehmen. Das Angebot, die Zahlung, die Forderung oder die Annahme von Bestechungsgeldern in indirekter oder direkter Form sowie jeglicher Werttransfer, wie z. B. übermäßige Bewirtung, Begünstigungen oder Zuwendungen, unabhängig davon, ob die andere Partei ein Geschäftskontakt oder ein Vertreter einer offiziellen Stelle ist, ist verboten.
Jede Forderung nach oder jedes Angebot einer Bestechung in jeglicher Form an einen Mitarbeitenden der Tetra Laval Group muss abgelehnt und unverzüglich dem Management gemeldet werden.
Die Tetra Laval Group verpflichtet sich, bei ihren eigenen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen einen proaktiven Ansatz zu verfolgen und bei der Umsetzung dieses Kodex angemessene Sorgfalt anzuwenden.
Um die Einhaltung dieses Kodex sicherzustellen, müssen die Branchengruppen und TLI (Tetra Laval International) gegebenenfalls eine Reihe von Kontrollen einrichten und befolgen, einschließlich Richtlinien, Verfahren, Prozesse und Leitlinien.
Es liegt in der Verantwortung des Managements, sicherzustellen, dass die in diesem Kodex enthaltenen Anforderungen an alle Mitarbeitenden und Unternehmen der Tetra Laval Group und gegebenenfalls an externe Stakeholder kommuniziert und von diesen eingehalten werden.
Jede Abweichung von diesem Kodex oder den unterstützenden Richtlinien muss unverzüglich dem Management gemeldet werden. Mitarbeitende werden ermutigt, Bedenken zu äußern und dem Management zu melden. Sie können den Whistleblowing-Kanal nutzen, um eine Beschwerde über die tatsächliche oder vermutete Nichteinhaltung des Verhaltenskodex der Tetra Laval Group einzureichen.
Mitarbeitende werden weder für Geschäftsverluste, die sich aus der Einhaltung dieses Kodex ergeben, noch für die Meldung tatsächlicher oder vermuteter Verstöße gegen den Kodex bestraft.