1 Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind der globale Standard für eine Geschäftsführung, die Menschenrechte beachtet. Sie bestehen aus drei Säulen:
Erstens: Der Staat ist verpflichtet, Menschen vor unternehmerischen Verstößen gegen die Menschenrechte zu schützen. Der Staat muss folglich alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel (Gesetze, Richtlinien, Vorschriften und Gerichtsentscheide) einsetzen, um eine Gefährdung der Menschenrechte durch Unternehmen zu verhindern.
Zweitens: Unternehmen sind verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren. Unternehmen dürfen folglich in ihrer eigenen Einflusssphäre oder in ihren Geschäftsbeziehungen (z. B. mit Partnern, Lieferanten und Kunden) nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Diese Verpflichtung der Unternehmen ist sehr viel schwieriger umzusetzen, wenn der Staat seiner eigenen Verpflichtung nicht nachkommt. Allerdings entbinden solche erschwerten Bedingungen die Unternehmen nicht von ihrer Verpflichtung.
Drittens: Der Zugang zu Rechtsmitteln und anderen Abhilfemaßnahmen muss verbessert werden. Staaten und Unternehmen müssen einen aktiven Beitrag leisten, um den Zugang zu Abhilfemaßnahmen (rechtlicher und anderer Art) für alle zu schaffen, die durch einen unternehmensrelevanten Verstoß gegen die Menschenrechte geschädigt oder beeinträchtigt wurden.